Notfallplan Für Aufzüge
Bis zum 31.Mai 2016 muss an jedem Aufzug ein Notfallplan vorliegen. Daraus müssen folgende eindeutige Informationen hervorgehen:
- Standort der Aufzuganlage
- verantwortlicher Betreiber (Arbeitgeber) der Aufzuganlage
- Welche Personen haben Zugang zu allen Einrichtungen der Aufzuganlage
- Wer kann im Notfall eingeschlossene Personen befreien
- Wer kann Erste Hilfe leisten
- Wo befindet sich die Anleitung zur Notbefreiung eingeschlossener Personen
Dieser Notfallplan muss dem Notdienst / Bereitschaftsdienst zur Verfügung gestellt werden. Eine Kopie wird in der Anlagendokumentation im Maschinenraum oder im Steuerschrank des Aufzuges (Prüfbuch) hinterlegt.
Genaue Informationen und Muster für Notfallpläne erhalten Sie von uns. Sie können uns ganz unkompliziert die o.a. Daten für jede Ihrer Aufzuganlagen per e-Mail zusenden. Wir erstellen dann den Notfallplan und geben diesen entsprechend weiter. Für unsere Kunden ist dies selbstverständlich ein kostenfreier Service!